EN Bewerben Menü

BlogPrivatsphäre & Sicherheit

Jemand hat ein Deepfake von dir gemacht: Was du in Deutschland, Österreich und der Schweiz tun kannst

Privatsphäre & Sicherheit6 Min. LesezeitStand

Inhalt (12 Kapitel)
  1. Was ist ein Deepfake und warum trifft es Creatorinnen besonders
  2. Was mache ich als Erstes
  3. Wie bekomme ich ein Deepfake von einer Plattform gelöscht
  4. Wie entferne ich ein Deepfake aus der Google-Suche
  5. Hilft StopNCII auch bei Deepfakes
  6. Kann ich Anzeige erstatten
  7. Wo bekomme ich in Österreich Hilfe
  8. Wo bekomme ich in der Schweiz Hilfe
  9. Wann brauche ich eine Anwältin
  10. Wo bekomme ich Unterstützung
  11. Häufige Fragen
  12. Und jetzt

Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: 12.10.2026.

Wenn du gerade ein Deepfake von dir gefunden hast:

  1. Nicht teilen, nicht kommentieren, nicht den Täter anschreiben.
  2. Beweise sichern: Link, Screenshot mit sichtbarer Adresse, Datum, Uhrzeit, Name des Accounts.
  3. Eine Vertrauensperson dazuholen. Sie kann die Fundstellen für dich durchsehen.
  4. Dann melden: Plattform, Google, bei Bedarf Polizei und Anwältin. Die Reihenfolge erklärt dieser Artikel.

Ein Deepfake zeigt nicht dich. Es zeigt, was jemand anderes dir antun wollte.

Was ist ein Deepfake und warum trifft es Creatorinnen besonders?

Ein Deepfake ist ein KI-erzeugter oder -veränderter Inhalt, der eine echte Person so zeigt, dass es echt wirkt, obwohl es nie passiert ist. Bei sexualisierten Deepfakes wird meist dein Gesicht auf einen fremden Körper gesetzt, oder eine sogenannte Nudify-App „zieht“ ein normales Foto aus.

Creatorinnen sind besonders gefährdet, weil viele Bilder von ihnen öffentlich sind und Täter sich hinter der Ausrede verstecken, „sie zeigt sich ja sowieso“. Das ist falsch. Du entscheidest, was du zeigst, wem und zu welchem Preis. Anfang 2026 hat der Chatbot Grok auf X massenhaft sexualisierte Bilder echter Frauen erzeugt. Die EU-Kommission hat deshalb am 26.01.2026 ein Verfahren gegen X eröffnet 1.

In Deutschland hat der Fall der Moderatorin Collien Fernandes im März 2026 eine breite Debatte ausgelöst. Sie machte öffentlich, dass über Jahre sexualisierte Deepfakes und Fake-Profile von ihr verbreitet wurden. Gerichtlich festgestellt ist dazu nichts 2.

Was mache ich als Erstes?

Als Erstes sicherst du Beweise, bevor du irgendetwas meldest. Sobald eine Plattform den Inhalt löscht, fehlt er dir als Beleg für Anzeige oder Anwältin.

Notiere für jede Fundstelle:

Das Vorgehen ist dasselbe wie bei einem Leak. Die Beweistabelle aus dem Leak-Notfallplan kannst du direkt übernehmen. Verbreite das Deepfake nicht weiter, auch nicht „zur Warnung“ an Freundinnen. Wenn jemand dich damit erpresst, zahl nicht und antworte nicht. Mehr dazu in Erpressung über Instagram.

Wie bekomme ich ein Deepfake von einer Plattform gelöscht?

Du meldest es direkt bei der Plattform, auf der es liegt, und zwar über den Weg für rechtswidrige Inhalte oder nicht einvernehmliche intime Bilder. Die meisten großen Plattformen verbieten solche Inhalte in ihren Regeln.

Dabei helfen dir zwei Wege:

Für Seiten außerhalb von EU und USA, die auf nichts reagieren, bleibt der Weg über den Hoster, die Suchmaschinen und eine Anwältin.

Wie entferne ich ein Deepfake aus der Google-Suche?

Google hat eine eigene Kategorie für Deepfakes, getrennt von der Regel für echte intime Bilder 5. Das ist für Creatorinnen wichtig: Bei echten, einvernehmlich entstandenen Inhalten entfernt Google nur, wenn sie nicht kommerziell genutzt werden. Ein Deepfake hast du aber nie freigegeben 5.

Zwei Dinge solltest du wissen:

Hilft StopNCII auch bei Deepfakes?

Teilweise. StopNCII erzeugt auf deinem Gerät einen digitalen Fingerabdruck (Hash) eines intimen Bildes. Partnerplattformen gleichen neue Uploads damit ab und können sie blockieren, ohne dass die Datei dein Gerät verlässt 6.

Der Haken bei Deepfakes: Du brauchst die Datei selbst auf deinem Gerät, um den Hash zu erzeugen. Bei einem Leak hast du das Original, bei einem Deepfake müsstest du es erst herunterladen. Laut FAQ nimmt StopNCII auch KI-erzeugte Bilder an, wenn sie dich nackt oder halbnackt zeigen, du darauf volljährig bist und du die Datei selbst hast 20. Leicht veränderte Versionen erkennt das System oft nicht 6.

Kann ich Anzeige erstatten?

Ja, Anzeige erstatten kannst du bei jeder Polizeidienststelle oder online bei der Internetwache deines Bundeslandes. Ob weitere rechtliche Schritte möglich sind und welche Fristen dafür gelten, kann dir eine Anwältin oder eine Beratungsstelle sagen.

Wo bekomme ich in Österreich Hilfe?

Beratung bei Gewalt im Netz bietet in Österreich ZARA mit der Beratungsstelle #GegenHassimNetz (Telefon +43 1 929 13 99, beratung@zara.or.at) 15. Die Meldewege der Plattformen funktionieren dort genauso wie in Deutschland.

Wo bekomme ich in der Schweiz Hilfe?

Beratung bekommst du bei den kantonalen Opferhilfe-Stellen, kostenlos und vertraulich, auch über die Nummer 142 (keine Notrufnummer) 18. Melden kannst du bei allen Plattformen über deren eigene Formulare.

Wann brauche ich eine Anwältin?

Sobald du den Täter kennst, die Inhalte trotz Meldung online bleiben oder dein Name damit verknüpft wird. Eine Anwältin für Medien- oder IT-Recht kann dir sagen, welche rechtlichen Schritte in deinem Fall möglich sind. Frag im Erstgespräch nach den Kosten.

Wo bekomme ich Unterstützung?

Du musst das nicht allein durchstehen. In Deutschland berät HateAid Betroffene digitaler Gewalt und befasst sich ausdrücklich mit sexualisierten Deepfakes. Telefonisch erreichst du die Beratung unter (+49) 30 252 088 38, montags 10 bis 13 Uhr und donnerstags 15 bis 18 Uhr, auf Wunsch auch anonym 19. Ob HateAid auch Creatorinnen mit kommerziellen Inhalten berät, frag direkt nach.

Häufige Fragen

Alle Antworten als Liste
Kann ich herausfinden, wer das Deepfake gemacht hat?

Meist nur über die Polizei oder eine Anwältin. Schreib den Täter nicht selbst an, sondern sichere Beweise und gib sie dort weiter.

Muss ich das Deepfake herunterladen, um es zu melden?

Für die Meldung bei Plattform und Google reichen Link und Screenshot. Nur für StopNCII brauchst du die Datei selbst. Lade sie, wenn überhaupt, nur dafür und für deine Anwältin, und gib sie nicht weiter.

Zählt es als Einwilligung, dass ich auf OnlyFans Nacktbilder verkaufe?

Nein. Eine Einwilligung gilt für das, was du selbst zeigst und verkaufst. Sie erlaubt niemandem, KI-Bilder von dir zu erzeugen oder deine Inhalte zu verändern und zu verbreiten.

Was, wenn das Deepfake auf einer Seite ohne Impressum liegt?

Dann melde es beim Hoster und bei den Suchmaschinen, damit es schwerer zu finden ist. Den Hoster kannst du über Dienste zur Domain-Abfrage herausfinden. Eine Anwältin kann weitere Wege prüfen.

Ich werde mit einem Deepfake erpresst. Was tun?

Nicht zahlen, nicht antworten, Beweise sichern, Anzeige erstatten. Erpresser hören nach einer Zahlung selten auf. Ausführlich in Erpressung über Instagram.

Und jetzt?

Wenn du gerade betroffen bist, fang mit der Beweistabelle an und arbeite die Schritte nacheinander ab. Es ist in Ordnung, Hilfe zu holen und Aufgaben abzugeben. Wenn du dir für die Zukunft ein Team wünschst, das bei solchen Fällen mit dir zusammen handelt, findest du hier unser Erstgespräch.

Quellen (21)
  1. Al Jazeera: „EU launches probe into Grok AI feature creating deepfakes of women, minors“, https://www.aljazeera.com/news/2026/1/26/eu-launches-probe-into-grok-ai-feature-creating-deepfakes-of-women-minors, 26.01.2026.
  2. CBC: „Collien Fernandes, Christian Ulmen, sexual deepfake allegations“, https://www.cbc.ca/news/entertainment/collien-fernandes-christian-ulmen-sexual-deepfake-allegations-9.7136770, März 2026.
  3. Verordnung (EU) 2022/2065 (Digital Services Act), Art. 16, https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2022/2065/oj, 19.10.2022.
  4. Federal Trade Commission: „FTC begins enforcing Take It Down Act“, https://www.ftc.gov/news-events/news/press-releases/2026/05/ftc-begins-enforcing-take-it-down-act, Mai 2026.
  5. Google-Suche-Hilfe: „Nicht einvernehmlich erstellte oder veröffentlichte explizite Bilder aus Google entfernen lassen“, https://support.google.com/websearch/answer/6302812?hl=de, abgerufen 12.10.2026.
  6. StopNCII: „How it works“ und FAQ, https://stopncii.org/how-it-works/, abgerufen 12.10.2026.
  7. HateAid / BMJ: Broschüre „Strafgesetzbuch und digitale Gewalt“, https://hateaid.org/wp-content/uploads/2025/11/hateaid-bmj-broschuere-strafgesetzbuch-digitale-gewalt-2025.pdf, November 2025.
  8. Kanzlei Herfurtner: „OnlyFans“ (Rechtsratgeber für Creator), https://kanzlei-herfurtner.de/onlyfans/, abgerufen 12.10.2026.
  9. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Pressemitteilung zum Gesetz gegen digitale Gewalt, https://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/1007_Digitale_Gewalt.html, 07.10.2026.
  10. LTO: „Gesetz gegen digitale Gewalt beschlossen“, https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/porno-sex-deepfakes-spanner-gesetz-gegen-digitale-gewalt-beschlossen, Oktober 2026.
  11. Europäisches Parlament: „AI Act: deal on simplification measures, ban on nudifier apps“, https://www.europarl.europa.eu/news/en/press-room/20260427IPR42011/ai-act-deal-on-simplification-measures-ban-on-nudifier-apps, Mai 2026.
  12. ComplexDiscovery: „EU rewrites the AI Act's clock and bans nudification tools in one stroke“, https://complexdiscovery.com/eu-rewrites-the-ai-acts-clock-and-bans-nudification-tools-in-one-stroke/, Juli 2026.
  13. Parlament Österreich: Parlamentskorrespondenz Nr. 256/2026, https://www.parlament.gv.at/aktuelles/pk/jahr_2026/pk0256, 27.03.2026.
  14. ORF: „Deepfakes: Rechtliche Möglichkeiten in Österreich“, https://orf.at/stories/3424460/, 20.03.2026.
  15. Bundesministerium (AT): „Gewalt im Netz“, Beratungsangebote, https://www.bmwet.gv.at/bmafjgvat/frauen-und-gleichstellung/services/frauenservice-beratung-und-gewaltschutzeinrichtungen/gewalt-im-netz.html, abgerufen 12.10.2026.
  16. Richtlinie (EU) 2024/1385 zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2024/1385/oj, 14.05.2024.
  17. Netzwoche: „Nationalrat fordert Maßnahmen gegen sexualisierte KI-Deepfakes“, https://www.netzwoche.ch/news/2026-06-17/nationalrat-fordert-massnahmen-gegen-sexualisierte-ki-deepfakes, 17.06.2026.
  18. Opferhilfe Schweiz (Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren, SODK), https://www.opferhilfe-schweiz.ch/, abgerufen 12.10.2026.
  19. HateAid: Betroffenenberatung, https://hateaid.org/betroffenenberatung/, abgerufen 12.10.2026.
  20. StopNCII: FAQ (Deepfakes und synthetische Bilder), https://stopncii.org/faq/, abgerufen am 12.10.2026.
  21. Lewis Silkin: „The Digital Omnibus on AI enters into force today“ (Verordnung (EU) 2026/1744, Amtsblatt vom 24.07.2026), https://www.lewissilkin.com/insights/2026/07/27/the-digital-omnibus-on-ai-enters-into-force-today-102nedo, 27.07.2026, abgerufen am 12.10.2026.

Weiterlesen

Passt dazu

Privatsphäre & Sicherheit

OnlyFans anonym? Was wirklich geht und wie du dich schützt

Ganz anonym bist du auf OnlyFans nie. Warum Creatorinnen bei maevia ihr Gesicht zeigen und wie Künstlername, Geoblocking und Leak-Schutz dich trotzdem schützen.9 Min.Stand 13.10.2026DE
Privatsphäre & Sicherheit

Dein Content wurde geleakt: Der Notfallplan für die ersten 48 Stunden

Dein OnlyFans-Content wurde geleakt? Der ruhige Notfallplan: Beweise sichern, Plattform melden, Google-Löschantrag, StopNCII und Anzeige bei der Polizei.8 Min.Stand 12.10.2026DE
Starten & wachsen

Instagram gesperrt – was jetzt? Einspruch, Kontostatus und Appeals Centre

Account gesperrt? So legst du Einspruch ein, nutzt die kostenlose Appeals Centre Europe auf Deutsch und vermeidest den Fehler, der alles schlimmer macht.10 Min.Stand 12.10.2026AT

Lieber persönlich?

Bereit aufzusteigen?

Starte deine Bewerbung gleich hier, die ersten zwei Fragen sind schon da.

1 · Wo bist du aktiv?
2 · Wie viele Fans hast du?
Beantworte beide Fragen, dann geht's weiter.

Antwort in 24 h · dauert 2 Minuten · unverbindlich